Informationen rund um die Meldungsabgabe

Welche Meldungen können abgegeben werden?

Es können Meldungen zu Sportwettbetrug und Manipulationen von sportlichen Wettbewerben – d.h. zur Einflussnahme auf den Verlauf eines sportlichen Wettbewerbs (Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland) ggfs. in Verbindung mit einer darauf platzierten Wette – abgegeben werden.

Beispiele:

  • Einflussnahme auf einen Fußballspieler gegen Geldzahlung, damit seine Mannschaft ein Ligaspiel verliert
  • Bestechung eines Tennisspielers, damit dieser ein Match verliert – Platzierung einer entsprechenden Sportwette
  • Einflussnahme auf einen Spieler der Regionalliga, der gegen die Gewährung eines Vorteils verspricht, deutlich unter seinem Leistungsvermögen zu bleiben und z. B. das Erzielen eines Gegentores durch ein Foulspiel im Strafraum zu unterstützen
  • Einflussnahme auf einen Trainer, damit dieser zugunsten des Wettbewerbsgegners bewusst schwächere Sportler im Wettbewerb einsetzt
  • Einflussnahme auf einen Wertungsrichter, sich in einem Wettbewerb für ein besseres Ergebnis eines bestimmten Sportlers oder einer bestimmten Mannschaft einzusetzen
  • Einflussnahme auf einen Schiedsrichter, damit dieser zugunsten einer Mannschaft vermehrt rote Karten bei dem Wettbewerbsgegner erteilt

Bei Fragen und Hinweisen zu anderen Kriminalitätsbereichen wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.


Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Die Manipulation von Sportveranstaltungen untergräbt die Integrität des Sports und damit das Vertrauen auf und in fairen sportlichen Wettbewerb. Das Dunkelfeld ist in diesem Zusammenhang groß. Nur durch Ihre Mithilfe können kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter festgestellt und so die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden.

Nutzen Sie diese Chance und leisten Sie Ihren Beitrag zur Bekämpfung und Aufklärung von Sportwettbetrug und der Manipulation von Sportwettbewerben.


Wie läuft eine Meldung ab? Wie bleibe ich anonym und bekomme eine Rückmeldung?

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie oben auf der Startseite den Button „Meldung abgeben“. Der sodann nachfolgende Meldebogen führt Sie systematisch durch den Prozess der Hinweisabgabe.

Der Meldeprozess umfasst 4 Schritte:

  1. Zunächst werden Sie gebeten, Ihre Meldung einem Themenschwerpunkt zuzuordnen. 
  2. Auf der folgenden Seite wählen Sie bitte das Unternehmen aus, welches von dem zu meldenden Vorfall unmittelbar betroffen ist.
  3. Sodann gelangen Sie auf die Abfrageseite. Hier haben Sie die Möglichkeit den Hinweis mit ihren eigenen Worten zu formulieren und detaillierte Fragen rund um den Vorfall zu beantworten. Für den freien Text sind Sie in Ihrer Zeichenanzahl unbeschränkt. Sie können zur Unterstützung Ihrer Meldung auch 5 Dateien mit bis zu 300 MB mitsenden. Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den Autor enthalten können. 
  4. Nach Absenden Ihrer Meldung wird automatisch ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet, über das ein anonymer Dialog möglich ist und Sie erhalten darüber Mitteilung, wie Ihrem Hinweis nachgegangen wurde. Die Zugangsdaten werden Ihnen auf einer weiteren sich automatisch generierenden Seite zum Abspeichern angezeigt. 


Die  Zugangsdaten zum geschützten Postfach werden automatisch nach dem Absenden der Meldung generiert und Ihnen auf einer weiteren Seite zum Abspeichern / Download zur Verfügung gestellt, welche Sie sich bitte sorgfältig sichern, da eine Wiederherstellung nicht möglich ist. Diese Zugangsdaten sind für niemanden außer Sie selbst sichtbar. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten können Sie eine neue Meldung mit dem Verweis auf die ursprüngliche Meldung (unter Nennung Abgabedatum/-Uhrzeit) ab und Sie erhalten neue Login-Daten für ein geschütztes Postfach. Da es sich um ein neues geschütztes Postfach handelt,  sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden. 

Über das geschützte Postfach wird Ihnen ein Bearbeiter Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten – Sie bleiben auch während des Dialogs anonym.

Sie gelangen mit Ihren Zugangsdaten jederzeit direkt über den Button „Login Postfach“ in Ihrem geschützten Postfach. 

Das System speichert keine IP Adressen und verwendet keinerlei Tracking-Instrumente. Alle übermittelten Daten werden eine entsprechende End-to-End-Verschlüsselung anonym gehalten. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist somit nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Auch wenn Sie Ihren Namen angeben, wahren die Bearbeiter die Vertraulichkeit Ihrer Identität nach den gesetzlichen Vorgaben.

Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Geben Sie bei einer anonymen Meldung keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, z.B. Meldung über ein technisches Endgerät, das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird oder über ein Behörden-/ Firmennetzwerk.

Bei der Übermittlung von Dokumenten beachten Sie bitte, dass bei Dateien versteckte personenbezogene Daten in den Meta-Daten enthalten sein können, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten (z.B. bei Bild-Dateien die EXIF-Daten) vor dem Versenden. 

Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder stellen Sie den Text als weitere Nachricht über das geschützte Postfach, welches sich nach Versand Ihrer Hinweisabgabe automatisch generiert, ein. Sie können gedruckte Dokumente auch anonym unter Angabe des Betreffs und des genauen Abgabezeitpunkts (Datum / Uhrzeit) Ihres Hinweises, an die nachfolgende Adresse senden:

KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Meldestelle Sportmanipulation
Königstraße 7
D - 30175 Hannover

Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Vorfall interessiert sind. Missstände sollen aufgedeckt und finanzielle Schäden abgewendet werden.

Wer bearbeitet meine Meldung?

Ihr Hinweis wird von der KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Hannover, die im staatlichen Auftrag die Aufgaben der „Meldestelle Sportmanipulation“ übernommen hat, während der dortigen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr) bearbeitet.

Ergibt sich aufgrund Ihrer Meldung der Verdacht einer Straftat, so wird Ihre Meldung, wenn Sie dem im Meldeprozess zugestimmt haben, den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Über die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entscheidet letztlich die mit dem Sachverhalt betraute Staatsanwaltschaft.

Sollte sich aus Ihrer Meldung kein Verdacht auf eine Straftat ergeben, diese aber werthaltig erscheinen, wird Ihr Hinweis, wenn Sie dazu auf der Meldeseite Ihr Einverständnis erklärt haben, an den zuständigen Sportverband weitergegeben.

Über das geschützte Postfach können Sie im Nachgang der Hinweisabgabe mit der Meldestelle Sportmanipulation (KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) für Rückfragen in Kontakt bleiben.